Wichtige Informationen zu den Berufspraktika in Klassenstufe 8, 9 und 11

Klassestufe 8 und 9:

1. Termine

Im Schuljahr 2024/2025 finden die Praktika zu folgenden Terminen statt: 

Klassenstufe 9: Donnerstag, 26.9.24 - Freitag, 11.10.24

Klassenstufe 8: Montag, 7.4.25 - Freitag, 11.4.25

2. Das Praktikum ist eine unterrichtsbezogene schulische Veranstaltung in Betrieben, Sozialeinrichtungen und Verwaltungen, bei denen die Schülerinnen und Schüler Einblicke und exemplarische Einsichten in das Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftsleben gewinnen. Es leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Berufsorientierung und zur eigenen Lebensplanung.

3. Bei der Durchführung müssen grundsätzlich die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes beachtet werden. Tätigkeiten im Rahmen des Betriebspraktikums sind dabei allerdings vom Verbot der Kinderarbeit ausgenommen. Die Schülerinnen und Schüler dürfen jedoch nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten bis zu 7 Stunden täglich  und 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr.2, § 5 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Satz 1 Nr. 2 JArbSchG), allerdings sollten es auch nicht deutlich weniger als 7 Stunden sein. Eine Beschäftigung mit gefährlichen oder tempoabhängigen Arbeiten ist verboten (§22  JArbSchG).

4. Da es sich bei dem Praktikum um eine schulische Pflichtveranstaltung handelt, sind die Schülerinnen und Schüler auf dem direkten Weg zum Praktikumsbetrieb und auf dem direkten Nachhauseweg sowie im Betrieb über die Schule unfall- und haftpflichtversichert.

5. Was die Beförderung zum Praktikumsplatz angeht, ist, wenn möglich, immer zunächst die bereits vorhandene Schülerfahrkarte zu benutzen. Sollte diese nicht eingesetzt werden können oder zur Abdeckung der gesamten Fahrstrecke nicht ausreichen, werden die zusätzlich anfallenden Kosten (nach § 61 und § 62 SchulG) vom kommunalen Schulträger übernommen. Die Schüler sollten in diesen Fällen immer die billigste Art von Fahrkarte wählen, z.B. eine Wochenkarte statt fünf Einzelkarten. Diese Tickets werden auf ein DIN A 4 Blatt aufgeklebt und zusammen mit dem Fahrtkostenantrag, der bei Herrn Wilhelm (BP1 in Klasse 8) oder Frau Ziegler (BP 2 in Klasse 9) erhältlich ist, in der Schule abgegeben. Für Fahrten mit einem Pkw (eigener Pkw oder als Mitfahrer) können keine Fahrtkosten erstattet werden.

6. Der Praktikumsort sollte außerdem nicht mehr als 30 km vom Schulstandort entfernt sein.

7. Es müssen solche Praktikumsstätten ausgewählt werden, die die Auflagen der Gewerbeaufsicht erfüllen und in denen Schülerinnen und Schüler die Ziele dieses Praktikums erreichen können. Der Beruf, den das Kind kennenlernen will, sollte auch ein anerkannter Ausbildungsberuf/Studienberuf sein (siehe „Berufe aktuell“) und von Experten vor Ort ausgeführt werden.

8. Elterliche Betriebe oder die Betreuung durch Eltern im Betrieb/der Einrichtung/der Behörde sollten vermieden werden.

9. Beide Betriebspraktika in Klasse 8 und 9 sollten in zwei unterschiedlichen Betrieben und zu zwei unterschiedlichen Berufen durchgeführt werden.

10. Die Note aus dem BP 1 fließt in Klasse 8 ins Fach Gesellschaftslehre ein. Die Note im BP 2 in Klasse 9 ins Fach Deutsch. Beide Noten erscheinen als Bemerkung im Halbjahreszeugnis und im Jahreszeugnis der jeweiligen Klassenstufe.

11. Bei Verhinderungen (z.B. Krankheit …) sind der Praktikumsbetrieb und die Schule umgehend von einem Erziehungsberechtigten zu informieren (§ 37 ÜSchO).

 

Das Anmeldeformular wird über die Schule ausgeteilt, ist aber auch online abrufbar. Anmeldeformular Praktikum 8 und 9.

 

Oberstufe:

Das Praktikum für die Oberstufenschüler der Klassenstufe 11 findet im Schuljahr 2024/2025 von 23.6.25 - 3.7.25 statt. 

Es wird Wert darauf gelegt, dass Berufe "beschnuppert" werden, für die das Abitur und ein Studium notwendig sind.

Kontaktdaten

Schönenberg-Kübelberg:

St.-Wendeler-Str. 16
66901 Schönenberg-Kübelberg
Telefon:  06373 - 8110-10
E-Mail:  info@igs-skw.de

Waldmohr:

Bahnhofstraße 57c
66914 Waldmohr
Telefon:  06373 - 50 63-10
E-Mail:  info@igs-skw.de
 

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