(beschlossen auf der Gesamtkonferenz am 19.12.2022)
Schulfahrten ergänzen die Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Schule. Sie werden durchgeführt vor allem mit dem Ziel, die Klassengemeinschaft zu stärken, Sozialkompetenz zu fördern, aber auch den kulturellen und fachlichen Horizont der Schülerinnen und Schüler zu erweitern und den Unterricht in anderer Form weiterzuführen und zu ergänzen. Daher sind Schulfahrten ein fester Bestandteil des Schulprogramms der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr.
Grundsätze zur Durchführung von Schulfahrten
Auf der Grundlage der Richtlinien für Schulfahrten (VV vom 04.11.2005) sollen an der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr folgende allgemeinverbindliche Grundsätze zur Durchführung von Schulfahrten gelten:
- Schulfahrten sind verbindliche Schulveranstaltungen. Für die Schülerinnen/Schüler besteht daher grundsätzlich Teilnahmepflicht.
- Die Organisation und Durchführung von Schulfahrten erfolgt durch die Absprache der Klassen- und Kursleiter/innen auf der Grundlage des vorliegenden Fahrtenkonzeptes.
- Bei der Vorbereitung, Planung und Nachbearbeitung von Schulfahrten sind die Schülerinnen und Schüler soweit wie möglich zu beteiligen, damit sie eigene soziale und organisatorische Erfahrungen sammeln und verantwortliches Handeln auf der Grundlage unserer Leitlinien Werteerziehung, Eigentätigkeit, Lebensraum und Teamfähigkeit lernen.
- Vor dem Planungsbeginn ist bei der Schulleitung eine allgemeine Genehmigung zur Planung und Vorbereitung der Schulfahrt einzuholen.
- Schulfahrten unterliegen der wirtschaftlichen Planung; keine Schülerin/Schüler sollte aus finanziellen Gründen von der Fahrt ausgeschlossen werden. Mögliche Fahrtenzuschüsse können im Vorfeld der Fahrt beantragt und gegebenenfalls in Anspruch genommen werden. Anträge sind beim Jobcenter zu stellen. Der Förderverein beteiligt sich nicht an Kosten für einzelne Schülerinnen und Schüler, sondern nur an Projekten die ganzen Klassen oder der Schulgemeinschaft zugutekommen.
- Im Vorfeld einer Klassenfahrt sind die Eltern auf einem Elternabend über Ziele, Inhalte, Programm, Kosten und weitere Bedingungen der jeweiligen Fahrten zu unterrichten. Die Eltern sind auf die Möglichkeit einer Reiserücktritts- und ggf. Auslandskrankenversicherung hinzuweisen.
- Das Einverständnis der Eltern mit der Teilnahme des Kindes an der mehrtägigen Schulfahrt ist vor Vertragsschluss unter Angabe des Zielortes und der voraussichtlichen Kosten schriftlich einzuholen.
- Die Fahrtenleiter/innen sind ggf. im Vorfeld einer Fahrt seitens der Eltern über mögliche gesundheitliche Einschränkungen ihrer Kinder zu informieren.
- Bei grobem Fehlverhalten kann die Schülerin/der Schüler bereits im Voraus bzw. während der laufenden Schulfahrt ausgeschlossen und auf Kosten der Eltern zurückgeschickt werden. Die Eltern und Schüler/innen sind vor Beginn der Schulfahrt über diesen Sachverhalt in schriftlicher Form zu informieren.
Fach- und Tagesfahrten/Wandertage
- Die körperliche Betätigung in Form von Wandern sollte bewusst im Fokus von Wandertagen stehen. Folgende inhaltliche Schwerpunkte werden empfohlen:
- Es sollen keine Wandertage mit dem Ziel des Einkaufens durchgeführt werden.
- Die Eltern werden rechtzeitig über den geplanten Wandertag informiert. Eine Mitbestimmung in Form einer gesonderten Genehmigung ist nicht vorgesehen.
- Im Verlaufe des Schuljahres finden zwei zentrale Wandertage und ein freier Wandertag statt. Zentrale Wandertage werden von der gesamten Schule durchgeführt. Dabei werden die zwei Termine zentral im Jahresterminplan der Schule festgelegt. Der freie Wandertag wird klassenweise durchgeführt, wobei ein Bezug zum Unterricht empfohlen wird. Eltern und Schulleitung werden mindestens drei Wochen vorher über dessen Durchführung informiert.
Die von den Eltern zu tragenden Gesamtkosten aller Wandertage im Schuljahr sollten nicht höher sein als
30,00 Euro für die Klassen 5 und 6
30,00 Euro für die Klassen 7 und 8
40,00 Euro für die Klassen 9 und 10.
Klassen- und Kursfahrten
- Die Dauer von mehrtägigen Schulfahrten beträgt in der Klassenstufe 5-10 maximal fünf Tage. (Vorgabe Richtlinie f. Schulfahrten 5, aber in Einvernehmen mit dem SEB geht es auch mehr.)
- Klassen- und Kursfahrten sollen grundsätzlich im Inland durchgeführt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Klassenfahrt auch ins Ausland unternommen werden, insbesondere, wenn die Klassenfahrt
- im Rahmen von Partnerschaften,
- zur Pflege der Zusammenarbeit benachbarter Regionen oder
- in Verbindung mit besonderen Sportangeboten
durchgeführt wird. (Vorgabe Richtline für Schulfahrten)
- Bei Klassen- und Kursfahrten erfolgt eine Festlegung der finanziellen Obergrenze (siehe Anhang). Die finanzielle Belastung sollte so niedrig wie möglich gehalten werden und in einem angemessenen Verhältnis zu Reiseentfernung und Reiseprogramm stehen.
- Der Schwerpunkt der Fahrten sollte auf den Bereichen: Sport, Bildung und Kultur liegen.
- Vor jeder mehrtägigen Klassen- oder Kursfahrt sind alle Eltern zu informieren über Ziel, voraussichtliche Kosten und Alternativen der Fahrt. In der Planungsphase ist mindestens ein Elternabend durchzuführen. Die Zustimmung der Eltern zur Fahrt ist schriftlich einzuholen.
Unterrichtgänge
- Ein Unterrichtsgang hat das Ziel, den regulären Unterricht fortzuführen oder zu ergänzen. Die Durchführung eines Unterrichtganges genehmigt ausschließlich der Schulleiter.
- Berücksichtigung findet dabei u.a. auch ein angemessener finanzieller Rahmen. Unterrichtgänge unterliegen nicht dem Limit der Wandertage.
Studienfahrten
- Auch Studienfahrten sind eng an unterrichtliche Themen gebunden, dauern aber maximal acht Kalendertage und sind erst ab Klasse 9 möglich.
Auf Grund der Spezifik dieser beiden Schulveranstaltungen werden keine Grundsätze dafür aufgestellt. Sollte eine der beiden Formen für unsere Klassen in Betracht kommen, so wird dies gesondert mit dem SEB besprochen.
Das Konzept im Überblick findet man hier.