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Das Fahrtenkonzept der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr

Schulfahrten ergänzen die Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Schule. Sie werden durchgeführt vor allem mit dem Ziel, die Klassengemeinschaft zu stärken, Sozialkompetenz zu fördern, aber auch den kulturellen und fachlichen Horizont der Schülerinnen und Schüler zu erweitern und den Unterricht in anderer Form weiterzuführen und zu ergänzen. Daher sind Schulfahrten ein fester Bestandteil des Schulprogramms der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr.

Grundsätze zur Durchführung von Schulfahrten
Auf der Grundlage der Richtlinien für Schulfahrten (VV vom 04.11.2005) sollen an der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr folgende allgemeinverbindliche Grundsätze zur Durchführung von Schulfahrten gelten:
• Schulfahrten sind verbindliche Schulveranstaltungen. Für die Schülerinnen/Schüler besteht daher grundsätzlich Teilnahmepflicht.
• Die Organisation und Durchführung von Schulfahrten erfolgt durch die Absprache der Klassen- und Kursleiter/innen auf der Grundlage des vorliegenden Fahrtenkonzeptes.
• Bei der Vorbereitung, Planung und Nachbearbeitung von Schulfahrten sind die Schülerinnen und Schüler soweit wie möglich zu beteiligen, damit sie eigene soziale und organisatorische Erfahrungen sammeln und verantwortliches Handeln auf der Grundlage unserer Leitlinien Werteerziehung, Eigentätigkeit, Lebensraum und Teamfähigkeit lernen.
• Vor dem Planungsbeginn ist bei der Schulleitung eine allgemeine Genehmigung zur Planung und Vorbereitung der Schulfahrt einzuholen.
• Schulfahrten unterliegen der wirtschaftlichen Planung; keine Schülerin/Schüler sollte aus finanziellen Gründen von der Fahrt ausgeschlossen werden. Mögliche Fahrtenzuschüsse können im Vorfeld der Fahrt beantragt und gegebenenfalls in Anspruch genommen werden.
• Im Vorfeld einer Klassenfahrt sind die Eltern auf einem Elternabend über Ziele, Inhalte, Programm, Kosten und weitere Bedingungen der jeweiligen Fahrten zu unterrichten. Die Eltern sind auf die Möglichkeit einer Reiserücktritts- und ggf. Auslandskrankenversicherung hinzuweisen.
• Das Einverständnis der Eltern mit der Teilnahme des Kindes an der mehrtägigen Schulfahrt ist vor Vertragsschluss unter Angabe des Zielortes und der voraussichtlichen Kosten schriftlich einzuholen.
• Die Fahrtenleiter/innen sind ggf. im Vorfeld einer Fahrt seitens der Eltern über mögliche gesundheitliche Einschränkungen ihrer Kinder zu informieren.
• Bei grobem Fehlverhalten kann die Schülerin/der Schüler bereits im Voraus bzw. während der laufenden Schulfahrt ausgeschlossen und auf Kosten der Eltern zurückgeschickt werden. Die Eltern und Schüler/innen sind vor Beginn der Schulfahrt über diesen Sachverhalt in schriftlicher Form zu informieren.

Fach- und Tagesfahrten/Wandertage
• Die körperliche Betätigung in Form von Wandern sollte bewusst im Fokus von Wandertagen stehen. Folgende inhaltliche Schwerpunkte werden empfohlen:
-Klassenstufe 5 und 6: Verbindung zu GL und NaWi im Nahraum
-Klassenstufe 7 und 8: Geschichtliche Bezüge zum Nahraum, berufliche Orientierung
-Klassenstufe 9 und 10: Kultur, Naturwissenschaften und berufliche Orientierung
-Oberstufe: Themenvertiefung Leistungskurse der MSS
• Es sollen keine Wandertage mit dem Ziel des Einkaufens durchgeführt werden.
• Die Eltern werden rechtzeitig über den geplanten Wandertag informiert. Eine Mitbestimmung in Form einer gesonderten Genehmigung ist nicht vorgesehen.
• Im Verlaufe des Schuljahres finden zwei zentrale Wandertage und ein freier Wandertag statt. Zentrale Wandertage werden von der gesamten Schule durchgeführt. Dabei werden die zwei Termine zentral im Jahresterminplan der Schule festgelegt. Der freie Wandertag wird klassenweise durchgeführt, wobei ein Bezug zum Unterricht empfohlen wird. Eltern und Schulleitung werden mindestens drei Wochen vorher über dessen Durchführung informiert.
• Die von den Eltern zu tragenden Gesamtkosten aller Wandertage im Schuljahr sollen nicht höher sein als
  25,00 Euro für die Klassen 5 und 6
  30,00 Euro für die Klassen 7 und 8
  35,00 Euro für die Klassen 9 und 10.

Klassen- und Kursfahrten
• Die Dauer von mehrtägigen Schulfahrten beträgt in der Klassenstufe 5-8 maximal drei Tage im Inland, in der Klassenstufe 9-10 bis maximal 10 Tage.
• Bei Klassen- und Kursfahrten erfolgt keine Festlegung der finanziellen Obergrenze. Die finanzielle Belastung sollte so niedrig wie möglich gehalten werden und in einem angemessenen Verhältnis zu Reiseentfernung und Reiseprogramm stehen.
• Der Besuch reiner „FUN“- Ziele (Badeorte, reine Ferienparks etc.) wird grundsätzlich ausgeschlossen. Die Reiseentfernung sollte in einem angemessenen Verhältnis zur Reisezeit stehen.
• Vor jeder mehrtägigen Klassen- oder Kursfahrt sind alle Eltern zu informieren über Ziel, voraussichtliche Kosten und Alternativen der Fahrt. In der Planungsphase ist mindestens ein Elternabend durchzuführen. Die Zustimmung der Eltern zur Fahrt ist schriftlich einzuholen.

Unterrichtgänge
• Ein Unterrichtsgang hat das Ziel, den regulären Unterricht fortzuführen oder zu ergänzen. Die Durchführung eines Unterrichtganges entscheidet ausschließlich der Schulleiter.
• Berücksichtigung findet dabei u.a. auch ein angemessener finanzieller Rahmen. Unterrichtgänge unterliegen nicht dem Limit der Wandertage.

Studienfahrten
• Auch Studienfahrten sind eng an unterrichtliche Themen gebunden, dauern aber mindestens acht Kalendertage und sind erst ab Klasse 9 möglich.
• Auf Grund der Spezifik dieser beiden Schulveranstaltungen werden keine Grundsätze dafür aufgestellt. Sollte eine der beiden Formen für unsere Klassen in Betracht kommen, so wird dies gesondert mit dem SEB besprochen.

Den Überblick zu den Fahrten finden Sie hier.

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